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Vorschaubild / Materialvorschau Gastbeitrag von Bernhard Ufholz Hilft es Kindern, die sich mit dem Rechnen-Lernen schwer tun, wenn sie einen Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz bekommen? Verbände der Eltern von Dyskalkulie oder Rechenschwäche betroffener Kindern fordern dies vehement. Bei der Definition von Dyskalkulie stehen sich zwei Paradigmen gegenüber: das Behinderungs-Paradigma und das Verstehens-Paradigma. Das Behinderungs-Paradigma Das Behinderungs-Paradigma geht davon aus, dass es sich bei der Dyskalkulie um einen genetischen Defekt handelt, Dieser Defekt sei „persistierend“, also „nicht heilbar“ und somit könne er nicht überwunden werden. Das Verstehens-Paradigma Wer dem Verstehens-Paradigma folgt, sieht Dyskalkulie nicht als Behinderung oder Krankheit und bemüht sich, Bedingungen zu schaffen, die es betroffenen Kindern erlauben, das Rechnen zu lernen. Schulsystem und Notensystem Die Ablehnung eines Nachteilsausgleichs durch die Schulverwaltung macht den Zweck unseres derzeitigen Schulsystems deutlich. Der besteht nur sehr bedingt darin, jungen Menschen Wissen und Werte zu vermitteln. Denn Schule will immer, dass der Erfolg der Unterrichtung in Noten Niederschlag finden soll. Die Leistungen der Schüler sollen in der Notenskala von Note Eins bis Note Sechs eingeordnet werden. Dabei werden schlechte Noten nur selten als Aufforderung verstanden, Schülern das beizubringen, was sie offenbar noch nicht verstanden haben. Insbesondere in der Mathematik führt mangelhaftes Verständnis des vorangegangenen Stoffes fast zwangsläufig zum Unverständnis des nachfolgenden. Wer z.B. das Teilen nicht verstanden hat, dem wird sich auch die Bruchrechnung, die Prozentrechnung...