Vorschau:
Nachteilsausgleich und Notenschutz – was versteht man eigentlich darunter? Und wie kann man Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten dadurch unterstützen? Der siebte kleine Erklärfilm aus der Reihe „Kurz – klar– kompetent“ gibt einige Anregungen zu diesem etwas unübersichtlichen Thema. Verschiedene Regelungen und Erlasse in den unterschiedlichen Bundesländern Wer letztendlich festlegen darf, ob und inwieweit auf die LRS eingegangen wird, hängt in den Bundesländern von unterschiedlichen Instanzen ab. Liegt in dem einen Land die Verantwortung bei der Klassenkonferenz oder Schulpsychologen (über eigene Beurteilungen oder externe “LRS-Gutachten”), entscheidet in dem anderen das zuständige Ministerium oder ein Schulamt darüber. Häufig endet eine Berücksichtigung der LRS mit dem Eintritt in die Sekundarstufe II. Nur in wenigen Ausnahmen kann ein Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe durchgesetzt werden. Nachteilsausgleich Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: Verlängerte Bearbeitungszeit: Der/die Lernende bekommt z.B. etwas mehr Zeit, um die Klassenarbeit fertigzustellen. (Voraussetzung dafür ist natürlich häufig, dass die Klassenarbeit unter Aufsicht bzw. Betreuung geschrieben werden kann.) Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen: Abweichend von der üblichen Regelung wird die mündliche Note stärker gewichtet. (Voraussetzung: Der Schüler/die Schülerin mit LRS ist mündlich tatsächlich besser!) Ersatzleistungen: Statt einer Klassenarbeit kann der Inhalt in Form eines Referats bzw. einer Präsentation vor der Klasse vorgestellt werden. Vorteil hier ist, dass der Vortrag vorab...

Zum vollständigen Beitrag: Videoreihe Film 7: Nachteilsausgleich und Notenschutz
https://alphaprof.de/2019/11/videoreihe-film-7-nachteilsausgleich-und-notenschutz/