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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sog. „Bundesnotbremse II“ vom 19.11. 2021 ein auf Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG gestütztes „Recht aufschulische Bildung“ aus der Taufe gehoben. Dieses den Kindern und Jugendlichen gegenüber dem Staat zugesprochene Grundrecht verbürge, ihre Entwicklung zu einereigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der...