Vorschau:
Die Chancenstiftung fördert Kinder ab fünf Jahren und Jugendliche bis zum Erwerb ihres Schulabschlusses. Voraussetzung ist, dass die Familien nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen können. Die Erziehungsberechtigten weisen dies durch Vorlage der entsprechenden Verdienst- und Steuerbescheide oder folgender Unterlagen nach:...
Die Chancenstiftung fördert Kinder ab fünf Jahren und Jugendliche bis zum Erwerb ihres Schulabschlusses. Voraussetzung ist, dass die Familien nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen können. Die Erziehungsberechtigten weisen dies durch Vorlage der entsprechenden Verdienst- und Steuerbescheide oder folgender Unterlagen nach:...