Vorschau:
Das ab 01.03.2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Es gibt eine Übersicht über die Maßnahmen und einen Verweis auf den Gesetzwentwurf.
Das ab 01.03.2020 geltende Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Es gibt eine Übersicht über die Maßnahmen und einen Verweis auf den Gesetzwentwurf.