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Der Hort ist nach § 1 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes ein institutionelles Angebot für Kinder ab dem Schulalter bis zum 14. Lebensjahr. Das Jugendamt soll eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Horten für diese Altersgruppe gewährleisten, soweit eine durchgehende...