Vorschau:
In Fällen vermuteter Kindeswohlgefährdung bzw. sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind Kooperation und Kommunikation innerhalb der betreffenden Institution sowie zwischen den fallbeteiligten Institutionen notwendig. Mitunter wird dies durch fehlende Einblicke in Arbeitsweisen und Strukturen der anderen Institution oder sogar gegenseitige Vorbehalte...
In Fällen vermuteter Kindeswohlgefährdung bzw. sexualisierter Gewalt gegen Kinder sind Kooperation und Kommunikation innerhalb der betreffenden Institution sowie zwischen den fallbeteiligten Institutionen notwendig. Mitunter wird dies durch fehlende Einblicke in Arbeitsweisen und Strukturen der anderen Institution oder sogar gegenseitige Vorbehalte...