Vorschau:
Mit der Veränderung des §9, Abs. 3 des SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) werden die Zielgruppen um transidente, nichtbinäre und intergeschlechtliche junge Menschen erweitert. Es soll die Bekanntheit der Jungen*- und Mädchen*arbeit und deren Relevanz für die pädagogische Praxis weiter vorangetrieben, das Potenzial...