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Die Landesregierung Niedersachsens argumentierte bei Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Regelstunden zum Schuljahr 2014/15, dass es sich dabei lediglich um eine "Verschiebung der Arbeitszeit innerhalb einzelner Bereiche von Lehrertätigkeiten" handele, nicht aber um Mehrarbeit, da ja die nicht...