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Die Landesregierung Niedersachsens argumentierte bei Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Regelstunden zum Schuljahr 2014/15, dass es sich dabei lediglich um eine "Verschiebung der Arbeitszeit innerhalb einzelner Bereiche von Lehrertätigkeiten" handele, nicht aber um Mehrarbeit, da ja die nicht...
Die Landesregierung Niedersachsens argumentierte bei Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung von 23,5 auf 24,5 Regelstunden zum Schuljahr 2014/15, dass es sich dabei lediglich um eine "Verschiebung der Arbeitszeit innerhalb einzelner Bereiche von Lehrertätigkeiten" handele, nicht aber um Mehrarbeit, da ja die nicht...