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Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wurden die Weichen für die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gestellt. Das zur Umsetzung dieser inklusiven Lösung notwendige Bundesgesetz soll in der laufenden Legislatur verabschiedet werden und zum 01.01.2028 in Kraft treten. Bereits mit der Verabschiedung des KJSG im Juni 2021 wurden jedoch u.a. gesetzliche Beratungsansprüche sowie der...
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) wurden die Weichen für die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen gestellt. Das zur Umsetzung dieser inklusiven Lösung notwendige Bundesgesetz soll in der laufenden Legislatur verabschiedet werden und zum 01.01.2028 in Kraft treten. Bereits mit der Verabschiedung des KJSG im Juni 2021 wurden jedoch u.a. gesetzliche Beratungsansprüche sowie der...