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Mit Kopfnoten bewerten Lehrkräfte das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler. In Sachsen ist eine solche Bewertung bislang üblich. Kopfnoten werden hier für Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung vergeben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Dresden ist das Ausstellen von Kopfnoten...

Zum vollständigen Beitrag: Kopfnoten in Zeugnissen rechtswidrig
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