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Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz zu verschärfen.

Zum vollständigen Beitrag: Leerstelle im Schulgesetz
https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/hamburger-nikab-urteil-leerstelle-im-schulgesetz/