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Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz zu verschärfen.
Eine Hamburger Schülerin darf sich verschleiern, weil ein Verbot nicht geregelt ist. Berlin sieht vorerst keinen Grund, das eigene Schulgesetz zu verschärfen.
Zum vollständigen Beitrag: Leerstelle im Schulgesetz
https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/hamburger-nikab-urteil-leerstelle-im-schulgesetz/