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Seit dem 1. November ist es möglich, seinen Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Welche Anforderungen damit für die Arbeitswelt einhergehen, erklärt die Rechtsanwältin Friederike Boll im E&W-Interview.
Seit dem 1. November ist es möglich, seinen Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen. Welche Anforderungen damit für die Arbeitswelt einhergehen, erklärt die Rechtsanwältin Friederike Boll im E&W-Interview.
Zum vollständigen Beitrag: Arbeitgeber müssen proaktiv tätig werden
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/arbeitgeber-muessen-proaktiv-taetig-werden