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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Mitte Dezember 2023 entschieden, das Streikverbot für beamtete Lehrkräfte verstoße nicht gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Wie ist die Entscheidung einzuordnen?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat Mitte Dezember 2023 entschieden, das Streikverbot für beamtete Lehrkräfte verstoße nicht gegen das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Wie ist die Entscheidung einzuordnen?
Zum vollständigen Beitrag: Ein Urteil gegen die Menschenrechte
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/ein-urteil-gegen-die-menschenrechte