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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst klargestellt: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Kommt jetzt die Stechuhr zurück? Was bedeutet das Urteil für den Bildungssektor? Wie geht es weiter? Die GEW gibt Antworten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst klargestellt: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Kommt jetzt die Stechuhr zurück? Was bedeutet das Urteil für den Bildungssektor? Wie geht es weiter? Die GEW gibt Antworten.
Zum vollständigen Beitrag: Erfassung ja – Stechuhr nein!
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/erfassung-ja-stechuhr-nein