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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jüngst klargestellt: In Deutschland besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Kommt jetzt die Stechuhr zurück? Was bedeutet das Urteil für den Bildungssektor? Wie geht es weiter? Die GEW gibt Antworten.
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Zum vollständigen Beitrag: Erfassung ja – Stechuhr nein!
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