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Das Bundesverwaltungsgericht hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem BAföG für nicht verfassungskonform. Die GEW sieht sich in ihrer Forderung nach einer BAföG-Reform bestärkt und rät, dem letzen Bescheid zu widersprechen.
Das Bundesverwaltungsgericht hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem BAföG für nicht verfassungskonform. Die GEW sieht sich in ihrer Forderung nach einer BAföG-Reform bestärkt und rät, dem letzen Bescheid zu widersprechen.