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Die GEW begrüßt den jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Verfassungsbeschwerden des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum Thema Arbeitsvorgang nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Die GEW begrüßt den jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Verfassungsbeschwerden des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum Thema Arbeitsvorgang nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Zum vollständigen Beitrag: Länder-Arbeitgeber müssen Blockadehaltung aufgeben!
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