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Vorschaubild / Materialvorschau Die GEW begrüßt den jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Verfassungsbeschwerden des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zum Thema Arbeitsvorgang nicht zur Entscheidung anzunehmen.