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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben, das dem Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft Grenzen gesetzt hatte. Der Ball liegt nun im Feld des Gesetzgebers.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aufgehoben, das dem Befristungsmissbrauch in der Wissenschaft Grenzen gesetzt hatte. Der Ball liegt nun im Feld des Gesetzgebers.
Zum vollständigen Beitrag: „Mängel im Gesetz beheben!“
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/maengel-im-gesetz-beheben