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Am 1. März 2023 werden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerden von GEW-Mitgliedern gegen das Beamtenstreikverbot in Deutschland verhandelt. Was erwarten sie von dem Verfahren?
Am 1. März 2023 werden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerden von GEW-Mitgliedern gegen das Beamtenstreikverbot in Deutschland verhandelt. Was erwarten sie von dem Verfahren?
Zum vollständigen Beitrag: „Streik ist ein Grundrecht“
https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/streik-ist-ein-grundrecht