Vorschau:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für nicht verfassungskonform. Dies geht aus einem Urteil des Leipziger Gerichts von Ende Mai hervor.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hält die Feststellung der Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für nicht verfassungskonform. Dies geht aus einem Urteil des Leipziger Gerichts von Ende Mai hervor.