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Brennpunkt Inklusion Seit zehn haben Kinder mit Förderbedarf in NRW das Recht am Unterricht mit anderen Kindern teilzunehmen. „Förderbedarf“ kann bedeuten, dass ein Kind im Rollstuhl mit einer Assistenz am regulären Unterricht teilnehmen kann. Ich habe sechs Jahre zwei Mädchen mit Glasknochen unterrichtet und genau diese Teilhabe hat ihnen einen weitgehend normalen Schulbesuch ermöglicht. „Förderbedarf“ meint aber auch Kinder, denen das Lernen schwer fällt. Und jemand, der kognitiv nicht in der Lage ist, dem Mathematikunterricht der zehnten Klasse zu folgen, kann aber trotzdem in Kunst oder Sport oder Biologie mit den anderen Kindern gemeinsam lernen. Insbesondere, wenn dieses Kind einen Erwachsenen hat, der mit Zeit und Ruhe Dinge nochmal erklärt und bei der Organisation des Lernens hilft. „Förderbedarf“ meint aber auch Kinder mit emotionalen Wunden: Jungen und Mädchen, die z.B. schnell ausrasten, übergriffig oder handgreiflich werden. Diese Kinder – oft nicht diagnostiziert – tun sich schwer in der Schule und sind oft die Ursache zahlreicher Konflikte. Jede Lehrkraft, die in Doppelbesetzung unterrichtet, weiß, wie wichtig das ist, um mit solchen Kindern sinnvoll den Tag zu gestalten. Unterricht, im Sinne von „Neues lernen“, ist mit diesen Kindern in manchen Stunden kaum möglich. In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der Kinder mit diagnostiziertem Förderbedarf um fast 20% angestiegen (1) und im gleichen Zeitraum sind ebenfalls immer mehr Förderschulen geschlossen (2) worden. Die Kommunen bekamen zur Unterstützung der Inklusion vom Land zuletzt 60 Millionen Euro im Jahr. Das war zu wenig. Nächstes Jahr sind nur noch 10 Millionen Euro vorgesehen. [3]...