Voraussetzung für den Einsatz einer Schulbegleitung ist die durch eine Diagnostik festgestellte Beeinträchtigung oder Behinderung des Schülers oder der Schülerin in einem oder mehreren Bereichen der Körperbehinderung, der sozial-emotionalen und der geistigen Behinderung, die über eine Teilleistungsstörung hinaus gehen.
In diesen Fällen kann der erforderliche Förderbedarf nicht allein durch den unterrichtenden Lehrer geleistet werden. Der betroffene Schüler oder die Schülerin benötigt eine individuelle Schulbegleitung, damit eine Entwicklung erwartet werden kann.
Ein Schulbegleiter*in ist ein Bindeglied zwischen allen an der Entwicklung des Kindes oder des Heranwachsenden Beteiligten.

Im Rahmen einer Hilfekonferenz werden neben der Schulbegleitung als Einzelmaßnahme zur Hilfe auch der Grad der Unterstützung des Kindes festgelegt. Die Entscheidung über eine Schulbegleitung auf der Basis des Ergebnisses des Diagnostikverfahrens kommt dann infrage, wenn nur damit die Teilhabe des Kindes oder des Heranwachsenden am Unterricht der Regelschule gesichert werden kann.

Die Schulbegleitung grenzt sich ab durch ihre speziellen Aufgaben von denen eines Lehrers der Regelschule und der Förderschule und den dortigen Unterrichtshilfen.
Der Einsatz der Personen in der Schulbegleitung in Form einer personenbezogenen Assistenz wird durch das Sozialgesetzbuch IX als Eingliederungshilfe im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe rechtlich möglich. Ein Ansprechpartner für Schulbegleitungen ist Hilf e.V., die ihre Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder Autismus-Spektrum-Störung im Schulalltag in der Region München, Unterhaching und Fürstenfeldbruck anbieten.

 

Die Vorteile

Ein Schulbegleiter*in ist der Fels in der Brandung: für den Lehrer, die Eltern und vor allen für das Kind. Er gibt Sicherheiten für alle Beteiligten.
Es ist beruhigend zu wissen, dass das Kind jemanden zur Seite hat, der genau dann und dort zur Verfügung steht, wo es Hilfe benötigt. Damit bekommt Stress, der mit den Einschränkungen des Tuns oder der geistigen Überforderung des Kindes einhergeht, keine Chance. So ist allen geholfen.

Die Schulbegleitung an seiner Seite zu wissen, hat eine beruhigende Wirkung und bringt sowohl dem Kind oder dem Heranwachsenden als auch seinem Umfeld die nötige ruhige Atmosphäre.

Die Aufgaben

Die Schulbegleitung leitet sich auch aus dem Wort her: Der Alltag der Schule (des Jungen oder des Mädchens) wird begleitet. Damit sind sämtliche Handlungen gemeint, die mit der Schule und dem Lernen in Verbindung stehen. Dabei geht es nicht um den Ersatz von Handlungen durch die Schulbegleitung, sondern um die Unterstützung, die das Kind benötigt, um am Unterricht und dem Schulleben an einer Regelschule teilhaben zu können. Das kann bei auftretenden Störungen und Behinderungen physischer, psychischer oder kognitiver Art sein.

Die persönliche Assistenz des Kindes stellt keinen pädagogischen Ersatz der Unterrichtenden oder eine für den Schulalltag zusätzliche Arbeitskraft dar.
Die Basis der täglichen Arbeit der persönlichen Assistenz ist vorrangig das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihr und dem ihr anvertrautem Kind oder dem Heranwachsenden.
Mit ihrer großen Portion Empathie und ihrem besonderen Gefühl, das richtige Maß der Unterstützung zu finden und zu gewähren, kann mit ihrer Hilfe das Kind seinen persönlichen Möglichkeiten der Eigenständigkeit gerecht werden. Ausschließlich dort, wo es der Unterstützung bedarf, soll sie ihm gewährt werden. Die Entwicklung des Schülers oder der Schülerin soll gefördert und schließlich nicht behindert werden.

Die Schulbegleitung umfasst sämtliche Bereiche des Schulalltages, soweit dies erforderlich ist. Ziel ist immer, die Fähigkeiten und die Fertigkeiten des Schülers und der Schülerin zu erhalten und durch die Schulbegleitung die weitere Entwicklung des Schülers unter den Bedingungen der Regelschule zu ermöglichen. Je nach Einschränkung oder der Beeinträchtigung des Kindes sind verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Das können Unterstützungsleistungen sowohl im unterrichtlichen als auch im außerunterrichtlichen Bereich sein, wie beispielsweise die lebenspraktische Hilfe beim Ankleiden, beim Toilettengang und der Orientierung im Haus.

Die individuellen Besonderheiten des Kindes und sein Förderbedarf bestimmen das Maß und die Art und Weise der Unterstützung. Idealerweise werden in zeitlich abgestimmten Etappen die Fortschritte des Kindes in der Entwicklung seiner Eigenständigkeit mit dem verantwortlichen Lehrer und den Sorgeberechtigten und dem Schulbegleiter oder der Schulbegleiterin kommuniziert.