Vorschau:
(Die Überschrift ist gemeinerweise völlig sinnentstellend aus einem aktuellen Zusammenhang gerissen, aber die Formulierung trifft es für mich so gut …) Im Jahre 2014 genehmigte die EU-Kommission den Zusammenschluss von WhatsApp und Facebook. 2017 stellte sich heraus, dass Facebook in wichtigen, genehmigungsrelevanten Bereich Angaben mit einem eigenen Verständnis von Wirklichkeit gemacht hatte. Konkret ging es um die Frage, ob es möglich sein würde, die Datenbestände beider Unternehmen zusammenzuführen, um z.B. mehr Informationen für personalisierte Dienstleistungen zu gewinnen. Facebook stritt diese Möglichkeit 2014 ab und musste 2017 eine Strafe im unteren dreistelligen Millionenbereich zahlen. Was muss man meiner Meinung nach „Nerdiges“ wissen, damit man hätte abschätzen können, wie viel Wahrheitsgehalt die Behauptung von Facebook hatte, dass die Datenbestände beider Unternehmen nicht zusammenführbar seien? Man muss wissen, dass Datenbanken prinzipiell irgendwie analog zu Tabellen organisiert sind. Facebook hatte eine Tabelle mit u.a. Nutzernamen und E‑Mailadresse, WhatsApp eine mit Handynummer und Nutzernamen, z.B. sowas: Facebook: Nutzername E‑Mailadresse finchen74 harari@gmail.com lisa56 l.fellner@freenet.de peter.mueler89 peter.mueller@yahoo.com […] […] WhatsApp: Nutzername Handynummer finchen74 0856–90785656 lisa56 0789–45772598 peter.mueler89...