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Diese Überschrift ist meiner Meinung nach schon irreführend. Es kann keine Dienstgeräte aus dem Förderprogramm des Bundes geben, bzw. keine Geräte, die den Status „Dienstgerät“ erhalten werden. Was sind Dienstgeräte? Auf Dienstgeräte werden u.a. Daten verarbeitet, die im dienstlichen Kontext entstehen, z.B. Noten, Adressdaten usw. von Schutzbefohlenen, Fotos, sonstige Leistungsdaten etc.. Vielleicht werden auch dienstliche Vorgänge darüber abgewickelt, z.B. Reisekosten- oder Beihilfeanträge. Ein Dienstgerät muss daher mit technischem Support versehen und vom Dienstherrn intervenierbar sein, wenn gleichzeitig bei Lehrkräften der Anspruch nach Daten- und Rechtssicherheit bei der Nutzung vorhanden ist. Das ist bei offenen Geräten, die individuell anpassbar sind, schlicht nicht möglich: Organisatorisch, personell und technisch nicht. Es mag Schulen geben, denen das gelingt. Dienstgeräte adressieren aber Kolleg:innen an kleinen Grundschulen ebenso wie Kolleg:innen großer berufsbildender Schulen. Für individuelle Bedürfnisse ist da kein Platz, wenn es Support, Daten- und damit auch Rechtssicherheit geben soll. Was sind Privatgeräte? Privatgeräte sind Geräte durch Durchführung und Vorbereitung des eigenen Unterrichts. Sie sind durch Nutzer:innen individuell an Bedürfnisse anpassbar, dort kann eigene Software installiert und erprobt werden. Mit Privatgeräten dürfen Verwaltungsdaten nur unter hohen Auflagen oder online auf z.B. Landesplattformen verarbeitet werden, wenn das Gerät nur als Zugangsgerät genutzt wird. Das treibt z.B. seltsame Blüten, dass z.B. dienstliche...
Diese Überschrift ist meiner Meinung nach schon irreführend. Es kann keine Dienstgeräte aus dem Förderprogramm des Bundes geben, bzw. keine Geräte, die den Status „Dienstgerät“ erhalten werden. Was sind Dienstgeräte? Auf Dienstgeräte werden u.a. Daten verarbeitet, die im dienstlichen Kontext entstehen, z.B. Noten, Adressdaten usw. von Schutzbefohlenen, Fotos, sonstige Leistungsdaten etc.. Vielleicht werden auch dienstliche Vorgänge darüber abgewickelt, z.B. Reisekosten- oder Beihilfeanträge. Ein Dienstgerät muss daher mit technischem Support versehen und vom Dienstherrn intervenierbar sein, wenn gleichzeitig bei Lehrkräften der Anspruch nach Daten- und Rechtssicherheit bei der Nutzung vorhanden ist. Das ist bei offenen Geräten, die individuell anpassbar sind, schlicht nicht möglich: Organisatorisch, personell und technisch nicht. Es mag Schulen geben, denen das gelingt. Dienstgeräte adressieren aber Kolleg:innen an kleinen Grundschulen ebenso wie Kolleg:innen großer berufsbildender Schulen. Für individuelle Bedürfnisse ist da kein Platz, wenn es Support, Daten- und damit auch Rechtssicherheit geben soll. Was sind Privatgeräte? Privatgeräte sind Geräte durch Durchführung und Vorbereitung des eigenen Unterrichts. Sie sind durch Nutzer:innen individuell an Bedürfnisse anpassbar, dort kann eigene Software installiert und erprobt werden. Mit Privatgeräten dürfen Verwaltungsdaten nur unter hohen Auflagen oder online auf z.B. Landesplattformen verarbeitet werden, wenn das Gerät nur als Zugangsgerät genutzt wird. Das treibt z.B. seltsame Blüten, dass z.B. dienstliche...