Vorschau:
… der im Netz momentan für sehr viel Furore sorgt, denn es gibt eine Schlüsselstelle: Die Speicherung personenbezogener Daten auf dem Festspeicher privater mobiler Endgeräte (Smartphones und Tablets) ist nicht zulässig. Damit sind auf den ersten Blick Notenverwaltungsprogramme wie TeacherTool auf privaten Geräten von Lehrkräften unzulässig, weil Teile der Datenhaltung dabei auf dem Endgerät selbst geschehen. Auf den zweiten Blick gibt es dann dieser Lesart Unsicherheiten, da nicht immer klar geregelt ist, ob es sich bei verschlüsselten Daten wirklich um personenbezogene Daten handelt. Leider ist das immer eine Einzelfallentscheidung. TeacherTool ist hier von Hause aus auf einem guten Weg: Backups lassen sich schon heute extern erstellen. Die Zielrichtung des eigentlichen Satzes scheint mir klar zu sein: Man möchte private Geräte als Zugangsgeräte für die Verarbeitung schulischer Daten auf externen Servern (etwa denen der Schule) ermöglichen. Auch die Verarbeitung auf Angeboten von Drittanbietern, z.B. Schulmanager Online, ist möglich, wenn die Schule sich dabei quasi stellvertretend für alle Lehrkäfte um die Einhaltung der Regularien kümmert (z.B. um eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung – ADV). Außerdem ist eine verschlüsselte Datenübertragung Pflicht, wie sie...