Vorschau:
Es fällt mir sehr schwer angesichts der Berichterstattung zum Digitalpakt ruhig zu bleiben. Selten lese ich so viel Unsinn wie zu diesem Thema – ich finde sogar, dass vieles verantwortungslos dargestellt wird und paradoxerweise nützt genau diese Darstellung insbesondere den großen globalen Digitalunternehmen, die man ja eigentlich aus den Schulen heraus halten möchte. Einfaches Lesen der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt oder z.B. der niedersächsischen Förderrichtlinie würde da schon helfen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwartung zur Recherchekompetenz. Dem Wesen nach gelten meine Aussagen für wahrscheinlich alle Förderrichtlinien der Länder, weil sich diese alle an der Bund-Länder-Vereinbarung orientieren müssen. Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“ Das ist zumindest in Niedersachsen nicht so. In der Förderrichtlinie steht: „Förderanträge sind mit den erforderlichen Angaben spätestens bis zum 16.05.2023 bei der Bewilligungsbehörde zu stellen […]“ (Satz 7.4) Zusätzlich gibt es in Niedersachsen kein Windhundprinzip. Die Fördersummen sind für jeden Träger errechnet und stehen ihm fest zu. Mythos 2: „Jetzt können wir iPads kaufen“ Dem Kauf von Endgeräten sind schon in der Bund-Länder-Vereinbarung klare Grenzen gesetzt. In Niedersachsen wird das nochmal konkretisiert: „[Förderfähig sind] [m]obile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör, wenn a) die Schule über die notwendige Infrastruktur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt, b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen den Einsatz solcher Geräte erfordern und dies in einem pädagogisch-technischen Anforderungsprofil (4.3) der Schule dargestellt ist, der Antragsteller bestätigt, dass weitere Investitionen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erforderlich sind, und c) die Gesamtkosten für mobile Endgeräte von 25.000 Euro je einzelne Schule nicht überschritten werden.“ ( Satz 2.6 ) Für diese Summe bekommt man maximal 1–2 Klassensätze, um z.B. Lehrkräfte mit diesen Geräten zu schulen – was ich auch für sinnvoll halte. Ruft eine Schule dieses Geld ab, verwirkt der Träger automatisch die Förderfähigkeit für ALLES andere, was förderfähig ist – schauen wir in...