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Yeah. Wer es ganz genau nachlesen möchte, findet den heute verabschiedeten Gesetzentwurf in voller Länge hier: http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=180273&_psmand=6. Da das Lesen echt keinen Spaß macht, das aus meiner Sicht Wichtigste kurz zusammengefasst: Lernplattformen und Schulclouds Kurzfassung: Man wird in Niedersachsen nach meiner Einschätzung jetzt Lernplattformen und Schulclouds noch abgesicherter als vorher ohne Einwilligung der Betroffenen einsetzen können. Die entsprechende Rechtsnorm lautet im geänderten Schulgesetz folgendermaßen: §31, Absatz 5, Satz 1–2: (1) Internetbasierte Lern- und Unterrichtsplattformen dürfen nur eingesetzt werden, soweit diese den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen und die Schulleitung dem Einsatz zugestimmt hat. (2) Die Schule darf für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten verarbeiten, soweit dies für die Aufgaben der Schule erforderlich ist. Es gab dazu bisher in Niedersachsen bereits eine gelebte Rechtspraxis,...