Vorschau:
„Das wird extrem knapp. Nur durch das Ansetzen einer Sondersitzung des Bundestages gibt es überhaupt noch die Chance darauf, eines der größten Koalitionsvorhaben, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung, umzusetzen. Dabei war abzusehen, dass die Länder nicht einwilligen, und es hätte verhindert werden können, wenn auf unsere Expertise vertraut worden wäre! Genau den Grund, der jetzt von einigen Ländern aufgeführt wird, haben wir in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Ganztagsförderungsgesetz aufgeführt. Die heterogene Ausgangslage wurde nämlich nicht ausreichend berücksichtigt. Das führt jetzt dazu, dass die Länder, die schon eine hohe Ganztagsbetreuungsquote sicherstellen können, nicht gleichermaßen von den Investitionen profitieren können. Das hätte viel früher eingeplant werden müssen! Nun wird es denkbar knapp und ist noch immer nicht ausgeschlossen, dass das Gesetzvorhaben wegen mangelnder Weitsicht scheitert“, konstatiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes...