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Anlässlich des heute im Auftrag der Bitkom veröffentlichten Rechtsgutachtens „Rahmenbedingungen eines Rechts auf digitale Bildung“ kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann.„Ich bin der Auffassung, dass wir einen eigenen Rechtsanspruch auf digitale Bildung nicht brauchen. Entscheidend ist der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Bildung, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu den Schulschließungen während des Lockdowns ausgestaltet hat. Es muss geklärt werden, was ‚gute‘ Bildung bedeutet beziehungsweise,...