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Vorschaubild / Materialvorschau Nach Jahren teilweise erbittert geführter Verhandlungen und einem Stopp des Projekts im Bundesrat kommt er nun doch noch: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde im September in einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages geändert beschlossen und konnte so auch den Bundesrat passieren. Diskussionspunkt war bis zuletzt die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten und die Vergabe der Gelder. So war eigentlich geplant, dass diese nur als Investition in Anspruch genommen werden dürfen, wenn damit neue Plätze für...