Vorschau:
„Die Leitlinien sind kein Freifahrtschein zur Öffnung, sondern ihre Einhaltung ist Bedingung, wenn überhaupt geöffnet werden soll – und zwar dann, wenn es das Infektionsgeschehen wieder zulässt“, kommentiert Udo Beckmann, der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die heute veröffentlichten Leitlinien zum Schulbetrieb. Einschränkung des Geltungs-bereichs der Leitlinie ist nämlich, dass das Thema „Schulschließung“ ausgeklammert wurde. Beckmann dazu: „Bei sehr hohen Inzidenzen ist die Leitlinie nicht anwendbar. Sie beginnt erst dort zu greifen, wo überhaupt Schulöffnungen möglich sind. Das Thema Schulschließung ist deshalb bei der Betrachtung auch ausgeklammert worden.“Der VBE Bundesvorsitzende hatte sich in den letzten Wochen selbst aktiv bei der Erarbeitung der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ beteiligt. Er kommentiert: „Es war wichtig und notwendig, die Expertise der Lehrkräfte hier einzubringen. Nicht alle Forderungen haben wir mitgetragen, sind aber im Großen und Ganzen zufrieden. Die Qualität der Leitlinie ist, dass sich ein wissenschaftliches Konsortium erstmals damit beschäftigt hat, die aktuell verfügbaren Studien auszuwerten. Hierbei wurde jedoch oft deutlich, dass die bisherigen Studien teilweise keine große Evidenz haben und dringend weiter geforscht werden muss. Deshalb ist es auch eine ‚lebendige Leitlinie‘, die weiter überarbeitet wird.“ Die Leitlinie enthält wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen zum Schulbetrieb. Hier heißt es: „Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln...
„Die Leitlinien sind kein Freifahrtschein zur Öffnung, sondern ihre Einhaltung ist Bedingung, wenn überhaupt geöffnet werden soll – und zwar dann, wenn es das Infektionsgeschehen wieder zulässt“, kommentiert Udo Beckmann, der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), die heute veröffentlichten Leitlinien zum Schulbetrieb. Einschränkung des Geltungs-bereichs der Leitlinie ist nämlich, dass das Thema „Schulschließung“ ausgeklammert wurde. Beckmann dazu: „Bei sehr hohen Inzidenzen ist die Leitlinie nicht anwendbar. Sie beginnt erst dort zu greifen, wo überhaupt Schulöffnungen möglich sind. Das Thema Schulschließung ist deshalb bei der Betrachtung auch ausgeklammert worden.“Der VBE Bundesvorsitzende hatte sich in den letzten Wochen selbst aktiv bei der Erarbeitung der S3-Leitlinie „Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ beteiligt. Er kommentiert: „Es war wichtig und notwendig, die Expertise der Lehrkräfte hier einzubringen. Nicht alle Forderungen haben wir mitgetragen, sind aber im Großen und Ganzen zufrieden. Die Qualität der Leitlinie ist, dass sich ein wissenschaftliches Konsortium erstmals damit beschäftigt hat, die aktuell verfügbaren Studien auszuwerten. Hierbei wurde jedoch oft deutlich, dass die bisherigen Studien teilweise keine große Evidenz haben und dringend weiter geforscht werden muss. Deshalb ist es auch eine ‚lebendige Leitlinie‘, die weiter überarbeitet wird.“ Die Leitlinie enthält wissenschaftlich fundierte und konsentierte Handlungsempfehlungen zum Schulbetrieb. Hier heißt es: „Ausgangspunkt ist ein Standard-Maßnahmenpaket, das sich an den allgemein in der Bevölkerung geltenden AHA+L Regeln...